Wer Feind ist, ist keine rechtliche, sondern eine politische Frage.
Das Feindstrafrecht betrachtet sein Subjekt als Sphinx: halb Mensch, halb Tier.
Der Staat, der nur wegen und aus der Freiheit seiner Menschen besteht, darf sich nicht gegen seine Schöpfer wenden.
Im Kampf gegen den Terror zählt [...] die Freiheit des Einzelnen wenig.
In einem maßlosen Staat [...] gibt es vielleicht ein wenig mehr Sicherheit, aber ganz sicher sehr viel weniger Freiheit.
Der Präventionsstaat muss [...] dem Bürger immer mehr Freiheiten nehmen, um ihm dafür Sicherheit zu geben.
In einer Welt, die unübersichtlich geworden ist, wächst das Bedürfnis nach der Geordnetheit des Krippleins.